Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie bei Fragen oder Problemen einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Wir wollen Sie nur für die Problematiken sensibilisieren. Möge der Frieden mit dem Nachbarn und Behörden mit Ihnen sein!
Hecke schneiden – Die gesetzliche Lage bei Heckenpflanzen- Wer muss Hecke auf Grundstückgrenze schneiden?
Ein eigenes Haus mit einem wunderschönen Garten wünschen sich wahrscheinlich sehr viele Menschen und es gilt auch das Heckenpflanzen-Recht zu beachten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass man dieses kleine Paradies mit vor neugierigen Blicken schützen möchte, wenn man es erstmal besitzt.
Daher ist zum Beispiel eine Einfriedung mithilfe einer undurchsichtigen Hecke vor einem ordentlichen Zaun eine gute Möglichkeit, um als Grundstückbesitzer seine Privatsphäre zu schützen.
Eine solche Abgrenzung und deren Pflege können allerdings häufig zum Thema eines großen Nachbarschaftsstreit werden, vor allem wenn es um die Frage geht: „ Wer muss Hecke schneiden?“.
Hier erfahren Sie nun alle Vorschriften bezüglich des Nachbarschaftsrechts beim Pflanzen von Hecken an der Grundstücksgrenze und beim Entsorgen des Heckenschnitts.
Heckenpflanzen-Recht – Die Hecke als Grundstücksgrenze- nur bestimmte Heckensorten dürfen zur Einfriedung verwendet werden
Generell wird unter dem Begriff Hecke eine Reihe von Bäumen oder auch Sträuchern verstanden, die so dicht nebeneinander stehen und wachsen, dass Sie als eine in sich geschlossene und verwachsene Wand wahrgenommen werden. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie sich befinden, gibt es Regeln, welche Pflanzen Sie verwenden dürfen, um Ihre Grundstückgrenze zu schützen.
Meist sind bereits im Bebauungsplan Vorschriften bezüglich der Höhe, Grenzabstände und welches Gehölz dafür verwendet werden darf, vorgeschrieben. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich bereits zu Beginn der Bepflanzung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, was man verwenden kann.
Ein besonders wichtiger Punkt ist hierbei allerdings, dass die Hecke nie exakt auf der Grundstückgrenze gepflanzt werden darf, denn das wäre bereits rechtswidrig und der Nachbar könnte von Ihnen verlangen, dass Sie diese wieder entfernen müssen.
Grenzabstände
Zudem müssen bei der Pflanzung von Hecken Grenzabstände genauestens eingehalten werden. Auch wenn es hierbei je nach Region, in der Sie sich befinden, minimale Unterscheide in der Gesetzgebung gibt, gibt es dennoch Richtlinien, an die man sich halten kann. So sollte es bei Hecken mindestens einen 50 Zentimeter großen Abstand zur Grundstücksgrenze geben, das reicht allerdings nur, solange die Hecken unter 2,00 Meter groß sind.
Je höher die jeweilige Hecke ist, umso höher ist auch der vom Gesetzgeber geforderte Abstand zur Grenze. Wie hoch diese aber in Ihrem besonderen Einzelfall sein darf, darüber erfahren Sie Näheres in dem Gemeinde- oder Bauamt Ihrer Region. Hat eine Hecke aber die vom Gesetzgeber vorgeschriebene maximale Höhe erreicht, dann hat der Nachbar das Recht, einen Rückschnitt der Pflanzen einzufordern.
Zahlreiche Landesgesetze enthalten ebenfalls viele Sondervorschriften, wenn es um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke geht. Wenn Sie ein solches besitzen oder Ihr Grundstück an eines angrenzt, können Sie sich entweder direkt bei Ihrer Gemeinde, der Forstverwaltung oder auch der Landwirtschaftskammer über die jeweilige Gesetzgebung informieren.
Wer muss Hecke schneiden
… und wann darf ein Rückschnitt von den Nachbarn gefordert werden?
Wie bereits erwähnt, wurde in dem Nachbarschaftsrecht der verschiedenen Bundesländer genau geregelt, wie hoch eine Hecke sein darf und wie nah sie sich an der Grenze des Grundstückes befinden darf. Wurde diese Höhe nun erreicht ist, man als Besitzer des Grundstückes und der Hecke dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese geschnitten wird.
Die Antwort auf die Frage: „Wer muss Hecke auf Grundstückgrenze“ schneiden ?“ lautet daher eindeutig: der Grundstückseigentümer, der sie gepflanzt hat beziehungsweise in dessen Garten sich diese befindet.
Das sollte aber jedem Gartenbesitzer ein grundsätzliches Anliegen sein, denn nur wenn man in regelmäßigen Abständen einen Heckenschnitt durchführt, wird die Gesundheit und auch Vitalität der Sträucher gewährleistet.
Ob Sie das nun lieber selbst übernehmen oder sich doch lieber von einem Profi helfen lassen, ist dabei komplett Ihnen überlassen, allerdings gibt es auch hier wiederum verschiedene Gesetzte, die eingehalten werden müssen.
Wichtig ist zum Beispiel, dass das Zurückschneiden der Hecke rechtzeitig geschieht und man sich nicht zu lange damit Zeit lässt, da diese Ordnungswidrigkeit im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Hat man hingegen einen vertrauensvollen Gartenprofi zur Seite und beauftragt man diesen mit der Pflege der Hecke, werden diese höchstwahrscheinlich immer Fristgerecht zurückgeschnitten werden und Sie brauchen sich darüber keine Sorgen mehr zu machen.
Wann ist Heckenschneiden erlaubt
Des Weiteren muss auch auf das sogenannte Bundesnaturschutzgesetzt Rücksicht genommen werden, wenn es um das Thema „Hecke schneiden Nachbar“ geht.
Dieses Gesetzt besagt, dass die Entfernung und das zu starke Zurückschneiden von Hecken und Bäumen in einem ganz speziellen Zeitraum, nämlich zwischen Anfang März und Ende September nicht erlaubt ist und das aus einem ganz besonderen Grund.
Zu dieser Zeit findet nämlich die Brut-und Nistzeit der Vögel statt und um die Tiere nicht zu gefährden, ist es verboten, ihren Lebensraum zu zerstören. Es ist aber dennoch erlaubt, auch während diesem Zeitraum kleine Verschönerungen wie zum Beispiel Form- und Pflegeschnitte durchzuführen, allerdings auch nur unter der Voraussetzung, dass zuvor gründlich überprüft wurde, ob auch wirklich keine Nester in der betroffenen Hecke sind.
Ist das aber der Fall, dann darf man die Hecke weder zurückschneiden, noch das Nest an eine andere Stelle setzen, da man die Brutzeit der Vögel dann stört. Es drohen hohe Strafen im vierstelligen Bereich.
Aktualisierung vom 02.Februar 201
Bonn (dpa/tmn) – Hobbygärtern, die eine Hecke radikal abschneiden oder gar roden wollen, haben nur noch den Februar dafür Zeit.
Denn zwischen dem 1. März und dem 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz Hecken, Wallhecken, Gebüsch sowie Röhricht- und Schilfbestände in Siedlungen und in der freien Landschaft zu roden, stark schneiden oder zu zerstören. Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Darauf weist die Landschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Mit dem Gesetz sollen Tiere und ihr Lebensraum geschützt werden, Vögel brüten im Frühjahr und Sommer in den Gehölzen.
Nicht betroffen von dem Verbot sind aber Form- und Pflegeschnitte. die dazu dienen, den zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Aber auch hier sollte man auf brütende Tiere Rücksicht nehmen. © dpa
Unter einem solchen Schutz stehen auch Maulwürfe. Es ist mit ähnlichen Bußgeldern zu rechnen. Siehe auch einen Beitrag auf unserem Blogbereich.
Das Gesetz 910BGB und was es für überwachsende Heckenteile auf das Nachbargrundstück bedeutet
Ein weiterer Punkt, der im Nachbarschaftsrecht genau geregelt wurde ist, was geschehen muss, wenn Heckenteile, Zweige oder auch ganze Bäume über die Grundstückgrenze wachsen.
Diese dürfen nämlich laut dem Gesetz 910BGB vom betroffenen Nachbarn, dem das Grundstück gehört, einfach abgeschnitten werden. Damit dieses Gesetzt aber wirklich in Kraft treten kann ist die Voraussetzung, dass die uneingeschränkte Verwendung des Grundstückes durch den Wuchs der Pflanze auch wirklich beeinträchtigt ist.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie genau an dieser Stelle eine neue Kinderschaukel aufstellen wollten oder die Herüberwachsenden Äste so viel Laub abwerfen, dass Sie häufig Reinigungsarbeiten auf Ihrem Grundstück vornehmen müssen.
Fallen allerdings nur im Herbst ein paar Blätter des benachbarten Baumes oder der Hecke auf den eigenen Rasen, reicht das keinesfalls dafür aus, dass man das Recht hat, diese einfach auf der einen Seite zu stutzen.
Des Weiteren muss dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist eingeräumt werden, in der er die Möglichkeit hat, die Pflanze, durch die die Beeinträchtigung entstanden ist, wieder in Ordnung zu bringen, bevor man selbst Hand anlegt. Ist diese Frist, über die Sie Ihren Nachbarn natürlich in Kenntnis setzen müssen, aber erstmal verstrichen, können Sie selbst eingreifen und die Äste und Zweige entfernen.
Aber auch hier muss man sich an die Gesetze halten und darf die Beeinträchtigungen wirklich nur soweit kürzen, wie Sie über die Grundstücksgrenze ragen. Geht man dabei nicht genau vor und schneidet über zuweit die Grenze hinaus, dann hat der Besitzer der Hecke oder des Baumes wiederum das Recht, auf Schadensersatz zu klagen, da man die Pflanze dauerhaft beschädigen könnte.
Das Gesetz 910BGB kommt außerdem auch bei Wurzeln zum Tragen, die auf das Nachbargrundstück eindringen und so eventuell Abflussrohre beschädigen. Allerdings muss auch hier wiederum eine echte Beeinträchtigung vorliegen.
Heckenschnitt wo entsorgen ?
– so gehen Sie richtig vor
Ist man seinen Pflichten als guter Nachbar erstmal nachgekommen und hat seine Hecke an der Grundstücksgrenze wieder mal gestutzt, so ist zunächst ein wichtiger Schritt getan. Betrachtet man aber im Anschluss die große Menge an Grünabfällen, die bei einem solchen Heckenschnitt entstehen, dann stellt sich meist ganz schnell die Frage „Heckenschnitt wo entsorgen“.
Zunächst scheint diese Frage leicht zu beantworten und man könnte, da dieser „Abfall“ ja nur aus Ästen, Zweigen und Blättern beziehungsweise Nadeln besteht auf die Idee kommen, diesen einfach auf dem Boden liegen zu lassen.
Das ist jedoch keine gute Idee, denn so staut sich die warme feuchte Luft unter dem Heckenschnitt und das Gras darunter bekommt braune Stellen. Viel besser ist es, das Schnittgut in eine Biogut-Tonne zu geben oder einen dafür vorgesehenen BSR-Laubsack zu verwenden.
Wo und Wie entsorgen
Hat man eine besonders große Menge an Heckenschnitt zusammenbekommen, kann man diesen auch in Säcken verstauen und direkt an einem Recyclinghof entsorgen. Diese Vorgehensweise ist bis zu einer gewissen Menge sogar kostenfrei, sowie auch die anderen Recycling-Varianten.
Wenn Sie diese allerdings verkleinern, dann können sie auch auf dem eigenen Kompost entsorgt werden und Sie erhalten auf diese Weise schon bald einen ganz natürlichen Pflanzendünger. Haben Sie hingegen Hochbeete zuhause, dann kann der Heckenschnitt auch unzerkleinert für deren Anlage verwendet werden.
Grenzabstände
Abschließend lässt sich sagen, dass eine grüne Hecke immer eine schöne und unaufdringliche Möglichkeit darstellt, um seine Privatsphäre zu schützen und sich und seinen Liebsten eine ungestörte Zeit im Garten zu ermöglichen.
Man hat als Haus- und Gartenbesitzer allerdings die Pflicht dafür zu sorgen, dass bei der Hecke, die an das benachbarte Grundstück grenzt, Grenzabstände eingehalten werden, diese nicht direkt auf der Grundstücksgrenze gepflanzt wird und die im Nachbarschaftsrecht vorgegebene Höhe nicht übersteigt.
Fazit
Bevor Sie sich also entschließen, eine Hecke anzubauen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde oder auch dem zuständigen Bauamt darüber informieren, wie diese Vorschriften in Ihrem Bundesland genau aussehen. So machen Sie von Anfang an bereits sehr viel richtig und sorgen einem möglichen Nachbarschaftsstreit schon frühzeitig vor.
Wächst hingegen die Hecke oder ein Baum Ihres Nachbars über die Grenze zu Ihrem Grundstück, haben Sie wiederum das Recht, diese nach einem von Ihnen beiden abgeklärten Zeitraum zu kürzen, allerdings nur, wenn der Nachbar das nicht selbst erledigt und Sie diese wirklich beeinträchtigt.
Beachten Sie all diese Regeln zum Thema „Hecke schneiden Nachbar“ und entsorgen den Heckenschnitt dann noch fachgemäß, stehen einer schönen Hecke und einer unbeschwerten Nachbarschaft eigentlich nichts mehr im Wege.